Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der TBT Immobilien Verwaltung GmbH (nachfolgend „Verwaltung" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" genannt).

2. Vertragsschluss

Der Verwaltungsvertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Verwaltungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltungsvertrag. Die Verwaltung verpflichtet sich zur sorgfältigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der vereinbarten Verwaltungsaufgaben.

3.1 WEG-Verwaltung

  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Beschlussverwaltung und -überwachung

3.2 Mietverwaltung

  • Mietinkasso und Mahnwesen
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Objektbegehungen
  • Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen

4. Vergütung

Die Höhe der Verwaltungsvergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres, soweit vertraglich nicht anders geregelt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftung

Die Verwaltung haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verwaltung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Datenschutz

Die Verwaltung verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

8. Verschwiegenheit

Die Verwaltung verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, soweit sie nicht zur Weitergabe befugt oder verpflichtet ist.

9. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus dem Verwaltungsvertrag ist ohne Zustimmung der Verwaltung nicht zulässig.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Verwaltung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Dezember 2025
Hinweis: Diese AGB sind ein Muster und müssen gegebenenfalls an die spezifischen Anforderungen der Hausverwaltung angepasst und von einem Rechtsanwalt geprüft werden.